Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 statt.
Der vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligte Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstr. 16 in 86853 Langerringen (Zimmer 01), im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene-und-bauleitplanung/ im Internet eingesehen werden.
In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung
- Begründung
- Schreiben TÖB
- Anhörungsvordruck TÖB
Hinweise zum Datenschutz:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 statt.
Der vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstr. 16 in 86853 Langerringen (Zimmer 01), im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene-und-bauleitplanung/ im Internet eingesehen werden.
In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung
- Textteil
- Begründung
- Anschreiben TÖB
- Anhörungsvordruck TÖB
Hinweise zum Datenschutz:
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 07.08.2023 bis 08.09.2023 statt.
Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Anhang 1) mit Begründung, Umweltbericht sowie der Studie von LARS consult (Anhang 2) jeweils in der Fassung vom 20.07.2023 und der Standortstudie des Ingenieurbüros Sing (Anhang 3) vom 01.12.2022, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstraße 16, in 86853 Langerringen (Zimmer-Nr. 1) zu den allgemeinen Dienststunden, im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (stellungnahme@lars-consult.de) abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Unterlagen umfassen:
Liste Träger öffentlicher Belange
Anmerkungen und Einwendungen senden Sie uns bitte bis spätestens 08.09.2023 mit diesem Formblatt:
Hinweise zum Datenschutz: