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Aktuelle Bauleitplanung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Flur Nr. 158 sowie für Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 159, 160 und 161, jeweils Gemarkung Gennach – Vorentwurf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 statt.

 

Der vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligte Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstr. 16 in 86853 Langerringen (Zimmer 01), im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene-und-bauleitplanung/ im Internet eingesehen werden.

In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Die Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung
- Begründung
- Schreiben TÖB
- Anhörungsvordruck TÖB

 

Hinweise zum Datenschutz:

Datenschutz Informationspflichten


Bebauungsplan Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ – Vorentwurf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 statt.

 

Der vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstr. 16 in 86853 Langerringen (Zimmer 01), im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene-und-bauleitplanung/ im Internet eingesehen werden.

In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Die Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung
- Textteil
- Begründung
- Anschreiben TÖB
- Anhörungsvordruck TÖB

 

Hinweise zum Datenschutz:

Datenschutz Informationspflichten


Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 07.08.2023 bis 08.09.2023 statt.

 

Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Anhang 1) mit Begründung, Umweltbericht sowie der Studie von LARS consult (Anhang 2) jeweils in der Fassung vom 20.07.2023 und der Standortstudie des Ingenieurbüros Sing (Anhang 3) vom 01.12.2022, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstraße 16, in 86853 Langerringen (Zimmer-Nr. 1) zu den allgemeinen Dienststunden, im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (stellungnahme@lars-consult.de) abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Die Unterlagen umfassen:

Anhang 1 Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Anhang 2 Studie LARS consult

Anhang 3 Studie IB Sing

Abwägung

Liste Träger öffentlicher Belange

 

Anmerkungen und Einwendungen senden Sie uns bitte bis spätestens 08.09.2023 mit diesem Formblatt:

TÖB2_Formblatt_3.2-4.2

 

Hinweise zum Datenschutz:

Datenschutz Informationspflichten


5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche "Flurnummer 2782" und "Erweiterung Sportgelände"

Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 17 - Östlich der St2035"

Bebauungsplan Nr. 24 - Hochfeld Nord

Bebauungsplan Nr. 25 - An der Hurlacher Straße

Bebauungsplan Nr. 27 - Dorfmitte

Bebauungsplan Nr. 30 - Gennach-Südost

Bebauungsplan Nr. 31 - Hauptstraße 50

Bebauungsplan Nr. 32 - Wertstoffhof

Bebauungsplan Nr. 37 - An der Linderhofstraße

Bebauungsplan Nr. 39 - Erweiterung Gewerbegebiet Nord

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86853 Langerringen

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Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie das Rathaus telefonisch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außer Freitagnachmittag!

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Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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