Unsere Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger:
Stellen Sie uns Ihre "historischen Schätze" zur Verfügung.
Auf Wunsch erhalten Sie Ihre eingereichten Unterlagen selbstverständlich wieder zurück.
Darüber hinaus können interessierte Bürgerinnen und Bürger das Archiv, nach dem Bayerischen Archivgesetz und der Archivsatzung der Gemeinde Langerringen, für wissenschaftliche, rechtliche, familiengeschichtliche, heimatkundliche oder schulische Zwecke nutzen.