Logo VG Langerringen
Startseite > Gemeinde & Verwaltung > Gewerbe (An-, Um-, Abmeldung)

Gewerbeanzeige

Als Gewerbetreibender haben Sie nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) die Pflicht, die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gleichzeitig mit dem Beginn anzuzeigen.

Definition
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie eine Änderung, Ausdehnung oder ein Wegfall der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle oder beispielsweise auch bei einem Wechsel der Rechtsform vor.

Hierfür stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Gewerbe-Anmeldung
Gewerbe-Ummeldung
Gewerbe-Abmeldung

Gebühren
Gewerbeanmeldung einer Einzelfirma oder einer GbR (pro Person)         35,00 €
Gewerbeanmeldung für alle anderen Rechtsformen                                    40,00 €
Gewerbeummeldung                                                                                          30,00 €
Gewerbeabmeldung                                                                                            25,00 €

Folgende Unterlagen sind für eine Gewerbeanmeldung erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht, sowie die Ausweise des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Ein Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen

Erhalt der Steuernummer durch das Finanzamt:

Unabhängig von der Rechtsform der neu aufgenommenen unternehmerischen Tätigkeit sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren und Auskünfte über die Besteuerung zu erteilen. Dies erfolgt durch die elektronische Übermittlung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung". Hierzu ist eine Registrierung in ELSTER erforderlich. Eine Hilfestellung zur Registrierung in ELSTER finden Sie hier.

Weitere Informationen für Existenzgründer finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern.

_____________________________

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies lediglich innerhalb eines Monats dem Finanzamt unmittelbar mitteilen. Hierunter versteht man u. a. die selbstständige Berufstätigkeit zum Beispiel der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Krankengymnasten, Journalisten, Übersetzer und ähnlicher Berufe.

_____________________________

Bei Fragen wenden Sie sich am besten persönlich oder schriftlich an die Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet werden soll.

Kontaktdaten Gewerbeamt – Verwaltungsgemeinschaft Langerringen

Frau Ilona Müller
Telefon: 08232-9603-12

Frau Alexandra Kalsdorf
Telefon: 08232-9603-22

E-Mail: ordnungsamt@langerringen.de


Logo VG Langerringen
Rathaus Langerringen
Hauptstraße 16
86853 Langerringen

Kontakt

Telefon: 08232 9603–0
Fax: 08232 9603-21
Störung Kanal: 0170 7950397
Störung Wasser: 08232 9603-33 (Weiterleitung zur Meldestelle der swa, Anrufe werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet. Weitere Infos finden Sie hier.)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verringern, vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin unter 08232 9603-11.

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie das Rathaus telefonisch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außer Freitagnachmittag!

Die Öffnungszeiten der Postagentur sind identisch der Öffnungszeiten für das Rathaus, also 
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
crosschevron-down