Vergabe und Verkauf von Wohnungen im Bauherrenmodell

Vergabe und Verkauf von Wohnungen im Bauherrenmodell
Gesucht werden Interessenten, die sich vorstellen können, gemeinsam ein Grundstück im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ von der Gemeinde zu erwerben, um darauf gemeinsam als Bauherrengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 10 bis 12 unterschiedlich großen Wohnungen zu bauen. Jede Wohnung steht später im Eigentum jeweils einer Partei (Wohnungseigentümergemein-schaft nach WEG). Bewerben kann sich auch, wer seine künftige Wohnung nicht selbst beziehen, sondern vermieten will. Dann wäre für den Grundstücksanteil aber wahlweise ein um € 150,00 je Quadratmeter höherer Grundstückspreis zu bezahlen oder aber der Gemeinde für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit das Recht einzuräumen, den bzw. die jeweiligen Mieter zu einer gedeckelten Miete zu benennen bzw. zu bestimmen. Bevorzugt werden allerdings stets Selbstnutzer.
Die Vergabekriterien für jede Form der Vergabe einschließlich der Bedingungen des Verkaufs und alle Unterlagen für die Bewerbung sind hier abrufbar:
Download
„Grundsätze für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 16.02.2023 samt Anlagen“
"Bewerbungsbogen vom 16.02.2023 und 31.10.2024
„Hinweise zur Datenverarbeitung und Einwilligung 16.02.2023“
„Bestätigung Verein-Institution-Organisation-FFW 16.02.2023“
Interessenten können sich mit den geforderten Unterlagen bis auf Weiteres originalschriftlich (per Post, maßgeblich ist der Posteingang) bei der Gemeinde Langerringen bewerben.
Gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates vom 31.10.2024 und 06.02.2025 gelten die Konditionen für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 16.02.2023 und davon abweichend die vorstehend erläuterten Sonderregelungen.
