Wiederherstellung der Wasserversorgung - aber weiterhin Abkochgebot

!!!Wichtig ist nach wie vor, bis auf weiteres
im gesamten Gemeindegebiet das seitens des
Staatlichen Gesundheitsamts ausgesprochene
Abkochgebot zu beachten!!!
Wichtige Informationen des Staatlichen Gesundheitsamtes:
Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Bereiche empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt bis zur Aufhebung durch die Behörde, mit der frühestens(!) Mitte der nächsten Woche zu rechnen ist. Wir informieren Sie, sobald die Aufhebung erfolgt ist und bitten darum, alle mit der eingeschränkten Trinkwasserversorgung einstweilen verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an: 08232/9603-33 (Umleitung auf 0821 6500-6655).