Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit den bisher geregelten Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt. Auf der Grundlage der abgegebenen Grundsteuererklärungen wurde seitens des Finanzamtes eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl dem Eigentümer als auch der Gemeine Langerringen übermittelt.
Auf dieser Basis erstellt die Gemeinde Langerringen Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht.
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077.