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Hinweise zur Festsetzung der Grundsteuer für 2025


Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit den bisher geregelten Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt. Auf der Grundlage der abgegebenen Grundsteuererklärungen wurde seitens des Finanzamtes eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl dem Eigentümer als auch der Gemeine Langerringen übermittelt.

Auf dieser Basis erstellt die Gemeinde Langerringen Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht.

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077.

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Rathaus Langerringen
Hauptstraße 16
86853 Langerringen

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Fax: 08232 9603-21
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Störung Wasser: 08232 9603-33 (Weiterleitung zur Meldestelle der swa, Anrufe werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet. Weitere Infos finden Sie hier.)

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Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verringern, vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin unter 08232 9603-11.

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie das Rathaus telefonisch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außer Freitagnachmittag!

Die Öffnungszeiten der Postagentur sind identisch der Öffnungszeiten für das Rathaus, also 
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