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Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Steuerung von Windkraftanlagen


In öffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat Langerringen am 14.11.2022 die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Langerringen zur Steuerung von Windkraftanlagen beschlossen. Die Teilfortschreibung „Steuerung Windkraftanlagen“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Mögliche Standorte werden sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben. Grundlage hierfür soll eine noch zu beauftragende Standortkonzeption bilden.

An die Öffentlichkeit und vor allem an alle Grundstücksbesitzer wird appelliert, keinerlei Vereinbarungen mit Investoren zu schließen, die in nächster Zeit auftreten könnten um Grundstücksflächen als mögliche Standortefür sich zu sichern . Stattdessen sollen Eigentümer ggf. umgehend auf die Gemeinde zukommen, damit die Entwicklung, Realisierung und der künftige Betrieb im Schulterschluss zwischen Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern gelingt! Umgekehrt wird die Gemeinde zu gegebener Zeit auch von sich aus großräumig den Kontakt mit den Eigentümern suchen.

In lange Zeit überwiegend internen Beratungen stand der Gemeinderat Langerringens bereits bislang der Windenergienutzung vor Ort aufgeschlossen gegenüber. Die aktuellen großen Veränderungen und die Gesetzgebung des Bundes, die nicht nur durch unsere Klimaziele sondern - seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der zwischenzeitlichen Entwicklung des Energiemarktes - zusätzlich auch energiepolitisch stark getrieben ist, veranlasst die Kommunen nun allerdings dringend zu schnellem und konkretem Handeln. Bis 2027 sollten 1,1 % der Landesfläche in Bayern für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen, bis 2032 1,8 %. Die Umsetzung trifft wohl vorwiegend die Kommunen auf dem Land, zumal Städte aufgrund ihrer bauliegen Strukturen nur eingeschränkte Möglichkeiten haben. Gleichzeitig nehmen die bestehenden und geplanten rechtlichen Rahmenbedingungen den Kommunen schrittweise die Planungshoheit aus der Hand – zugunsten beliebiger Investoren, denen mehr und mehr baurechtlich privilegierte Standorte zugänglich gemacht werden. Die aktuelle Änderung der Bayerischen Bauordnung mit Wirkung ab dem heutigen Tag, wonach die 10-H-Regel für Windkraftanlagen im Wald, an Bahnstrecken und vierspurigen Straßen, in bauplanungsrechtlichen Vorranggebieten, auf Truppenübungsplätzen und im Rahmen von Repowering bestehender Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft ist, sowie die geplante Änderung des Baugesetzbuches, wonach Bauleitplanungen von Kommunen, die nicht bis zum 01.02.2024 rechtswirksam werden, keine Ausschlusswirkung bezüglich der Zulässigkeit von Anlagen außerhalb von festgesetzten Konzentrationsflächen im Hoheitsgebiet mehr entfalten können sollen, waren für die Mitglieder des Gemeinderats in Langerringen Anlass, noch die Bauleitplanung mit entsprechender Steuerungswirkung in Angriff zu nehmen. Dabei geht es nicht darum, Windenergienutzung zu verhindern, sondern vielmehr darum, den Weg zielgerichtet zu ebnen. Die Steuerungswirkung der vorgeschlagenen Bauleitplanung kann zwar – je nach Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens – enden, wenn die genannten Ausbau-/Flächenziele bis 2027 bzw. 2032 in der Region des Regionalen Planungsverbandes nicht erreicht werden. Bis dahin soll sie die Kommune darin unterstützen, die Entwicklung, Realisierung und den künftigen Betrieb möglicher Windkraftanlagen selbst mit den eigenen Bürgerinnen und Bürgern in die Hand zu nehmen, wie dies in verschiedenen Kommunen und Regionen bereits vorgemacht wird. Dieses Ziel hat man auch im Kreise der 17 Städte und Gemeinden im Begegnungsland Lech-Wertach sowie im Bereich der ILE „Zwischen und Wertach“ vor Augen, wenngleich die Strukturen und die Ebenen der Zusammenarbeit noch offen seien. Die in Langerringen getroffene Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

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