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Die Gemeinde Langerringen beabsichtigt die Vergabe und den Verkauf weiterer insgesamt fünf der nicht bereits verkauften Parzellen in den Baugebieten „Östlich der Hurlacher Straße“ und „An der Linderhofstraße“. Von der Vergabe und vom Verkauf ausgenommen sind die Parzellen 1, 6, 7, 8 und 9 (WA 1 und 4.1) im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ sowie die Parzelle 16 (WA 3) im Baugebiet „An der Linderhofstraße“.

 

Zur Auswahl stehen sonach

  1. im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ die im Bebauungsplan mit eingekreisten Zahlen nummerierten Parzellen
    1. 12 (ca. 273 m²), 13 (ca. 308 m² ), 15 (ca. 333 m²), 16 (ca. 339 m²), 17 (ca. 259 m²), 18 (ca. 262 m²), 20 (ca. 338 m²) und 21 (ca. 320 m²) zur Errichtung von Doppelhaushälften,
    2. 23 (ca. 311 m² zzgl. Garage), 24 (ca. 161 m² zzgl. Garage), 25 (ca. 161 m²)  und 26 (ca. 217 m² zzgl. Garage) zur Errichtung von Reihenhäusern als “4-Spänner“ und
    3. 35 (ca. 615 m²) zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus, sowie
  2. im Baugebiet „An der Linderhofstraße“ die im Bebauungsplan mit eingekreisten Zahlen nummerierten Parzellen
    • 8 (ca. 323 m²), 9 (ca. 292  m²), 10 (ca. 261 m²) und 11 (ca. 261m²) zur Bebauung mit Doppelhaushälften
    • 4 (ca. 411 m²), 5 (ca. 479 m²) und 12 (ca. 397 m²) zur Bebauung mit Einfamilienhäusern.

 

Die Bebauungspläne sind auf der Homepage der Gemeinde unter

www.langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene/

einsehbar.

 

Die Vergabe und der Verkauf erfolgen nach den hierfür durch Beschluss des Gemeinderats Langerringen vom 16.02.2023 festgelegten Grundsätzen und Bedingungen.

Die entsprechenden Regelungen und vorgeschriebenen Formulare für die Bewerbung finden Sie hier:

 

  Grundsätze für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 16.02.2023 samt Anlagen

  Bewerbungsbogen 16.02.2023

  Hinweise zur Datenverarbeitung und Einwilligung 16.02.2023

  Bestätigung Verein-Institution-Organisation-FFW 16.02.2023

  Auswertungsbogen 16.02.2023

 

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates Langerringen vom 16.02.2023 gilt zudem Folgendes:

Interessenten können sich ab sofort bis einschließlich zum 16. April 2023 mit den geforderten, formgerechten Unterlagen bei der Gemeinde Langerringen um den Kauf eines Wohnbaugrundstücks bewerben. Andersartige Bewerbungen (z. B. ohne die vorgeschriebenen Formulare bzw. nicht originalschriftlich, sondern per Email, telefonisch o. ä.) werden nicht berücksichtigt. Nach dem 16. April 2023 erfolgen die Auswertung der Bewerbungen, die Vergabe der einzelnen Wohnbaugrundstücke nach den Vergabekriterien sowie der entsprechende Verkauf.

 

Achtung! Berichtigung!

Versehentlich wurde im Gemeindeblatt als Frist für die Einreichung der Bewerbungen bei der Gemeinde (16.04.) das Jahr 2024 angegeben. Richtig ist das Datum 16. April 2023!

 

Die diesjährige Bürgerversammlung im Ortsteil Schwabmühlhausen findet an folgendem Termin statt:

Donnerstag, den 30.03.2023 20:00 Uhr, Schützenheim

 

Tagesordnung
1.  Bericht des Bürgermeisters;
2. Diskussion, Wünsche und Anträge der Bürger

 

Die Gemeinde Langerringen lädt alle Bürger zu den Bürgerversammlungen ein. Nach Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern können nur Gemeindebürger, das sind alle wahlberechtigten Gemeindeangehörigen, das Wort erhalten. Ausnahmen kanndie Versammlung
beschließen.

 

  Einladung Bürgerversammlung Schwabmühlhausen 30.03 .2023

Nach dem erfolgreichen Garagenflohmarkt im letzten Jahr freuen wir uns, dass er auch dieses Jahr stattfinden kann. Wer sich mit einem Stand, egal ob Antiquitäten, Kinderwaren, Büchern etc., beteiligen möchte, kann sich bei den Marktleitern.

Wir freuen uns auf einen bunten Garagenflohmarkt 2023!

 

Ansprechpartner:
Tina Weißig
Tel.08232/995790

Mit Wirkung ab dem 01.03.2023 übernimmt die Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH die technische Betriebsführung für die Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde in Langerringen, Westerringen und Schwabmühlhausen. Damit verbunden ist die Verantwortung für die Betriebssicherheit einschließlich der Einhaltung der damit verbundenen rechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig ist die Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH künftig auch verantwortlich für die ordnungsgemäße Herstellung, Instandhaltung bzw. Wartung und Erneuerung von Anlagenteilen einschließlich der Hausanschlüsse.

Im Falle von Störungen, insbesondere Wasserrohrbrüchen, erreichen Sie den zuständigen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 08232 9603-33 (Anrufe werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet).

Hier gibt´s alles Infos!

Eine Photovoltaikanlage auf dem Haus- oder Firmendach zu installieren, ist attraktiv: Qualität und Leistung der Anlagen sind in den letzten Jahren gestiegen und Strom vom eigenen Dach ist wesentlich günstiger als vom Stromanbieter. Die Integration eines Batteriespeichers macht die Solarenergie zudem flexibel und wetterunabhängig verfügbar. Doch der Einbau einer Photovoltaikanlage bedarf sorgfältiger Überlegungen und Planungen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Augsburg können sich seit Neuestem kostenfrei unter der Telefonnummer 0821 3102 2195 beraten lassen. Der Solarberater des Landratsamts, Tim Miltenberger, berät dabei neutral rund um das Thema Photovoltaik auf Wohngebäuden.

Darüber hinaus gibt es eine kostenfreie Online-Photovoltaikberatung für Privatpersonen und Kommunen sowie Landwirte und Unternehmen aus dem Landkreis Augsburg. In den Einzelgesprächen geht ein neutraler Solarexperte der deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) auf individuelle Fragen ein und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.

Kontakt:
Tim Miltenberger
Landratsamt Augsburg, Fachbereich Klimaschutz & Mobilität
Telefon: 0821 3102 2195
E-Mail: klimaschutz@LRA-a.bayern.de
Internet: www.landkreis-augsburg.de/energieberatung

In öffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat Langerringen am 14.11.2022 die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Langerringen zur Steuerung von Windkraftanlagen beschlossen. Die Teilfortschreibung „Steuerung Windkraftanlagen“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Mögliche Standorte werden sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben. Grundlage hierfür soll eine noch zu beauftragende Standortkonzeption bilden.

An die Öffentlichkeit und vor allem an alle Grundstücksbesitzer wird appelliert, keinerlei Vereinbarungen mit Investoren zu schließen, die in nächster Zeit auftreten könnten um Grundstücksflächen als mögliche Standortefür sich zu sichern . Stattdessen sollen Eigentümer ggf. umgehend auf die Gemeinde zukommen, damit die Entwicklung, Realisierung und der künftige Betrieb im Schulterschluss zwischen Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern gelingt! Umgekehrt wird die Gemeinde zu gegebener Zeit auch von sich aus großräumig den Kontakt mit den Eigentümern suchen.

In lange Zeit überwiegend internen Beratungen stand der Gemeinderat Langerringens bereits bislang der Windenergienutzung vor Ort aufgeschlossen gegenüber. Die aktuellen großen Veränderungen und die Gesetzgebung des Bundes, die nicht nur durch unsere Klimaziele sondern - seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der zwischenzeitlichen Entwicklung des Energiemarktes - zusätzlich auch energiepolitisch stark getrieben ist, veranlasst die Kommunen nun allerdings dringend zu schnellem und konkretem Handeln. Bis 2027 sollten 1,1 % der Landesfläche in Bayern für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen, bis 2032 1,8 %. Die Umsetzung trifft wohl vorwiegend die Kommunen auf dem Land, zumal Städte aufgrund ihrer bauliegen Strukturen nur eingeschränkte Möglichkeiten haben. Gleichzeitig nehmen die bestehenden und geplanten rechtlichen Rahmenbedingungen den Kommunen schrittweise die Planungshoheit aus der Hand – zugunsten beliebiger Investoren, denen mehr und mehr baurechtlich privilegierte Standorte zugänglich gemacht werden. Die aktuelle Änderung der Bayerischen Bauordnung mit Wirkung ab dem heutigen Tag, wonach die 10-H-Regel für Windkraftanlagen im Wald, an Bahnstrecken und vierspurigen Straßen, in bauplanungsrechtlichen Vorranggebieten, auf Truppenübungsplätzen und im Rahmen von Repowering bestehender Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft ist, sowie die geplante Änderung des Baugesetzbuches, wonach Bauleitplanungen von Kommunen, die nicht bis zum 01.02.2024 rechtswirksam werden, keine Ausschlusswirkung bezüglich der Zulässigkeit von Anlagen außerhalb von festgesetzten Konzentrationsflächen im Hoheitsgebiet mehr entfalten können sollen, waren für die Mitglieder des Gemeinderats in Langerringen Anlass, noch die Bauleitplanung mit entsprechender Steuerungswirkung in Angriff zu nehmen. Dabei geht es nicht darum, Windenergienutzung zu verhindern, sondern vielmehr darum, den Weg zielgerichtet zu ebnen. Die Steuerungswirkung der vorgeschlagenen Bauleitplanung kann zwar – je nach Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens – enden, wenn die genannten Ausbau-/Flächenziele bis 2027 bzw. 2032 in der Region des Regionalen Planungsverbandes nicht erreicht werden. Bis dahin soll sie die Kommune darin unterstützen, die Entwicklung, Realisierung und den künftigen Betrieb möglicher Windkraftanlagen selbst mit den eigenen Bürgerinnen und Bürgern in die Hand zu nehmen, wie dies in verschiedenen Kommunen und Regionen bereits vorgemacht wird. Dieses Ziel hat man auch im Kreise der 17 Städte und Gemeinden im Begegnungsland Lech-Wertach sowie im Bereich der ILE „Zwischen und Wertach“ vor Augen, wenngleich die Strukturen und die Ebenen der Zusammenarbeit noch offen seien. Die in Langerringen getroffene Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Die sieben Gemeinden der ILE „Zwischen Lech Wertach“ wollen gemeinsam ein Radverkehrskonzept für das vier Landkreise umspannende Gebiet zwischen Lech und Wertach aufstellen. So wird ein weiterer Baustein aus dem Entwicklungskonzept der Integrierten Ländlichen Entwicklung umgesetzt

Seit 2008 bilden die Gemeinden Hiltenfingen, Langerringen, Lamerdingen, Amberg, Hurlach, Igling und Obermeitingen die Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) „Zwischen Lech und Wertach“. Diese Arbeitsgemeinschaft vernetzt die in jeweiligen regionalen Randlagen befindlichen Gemeinden und wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben fachlich begleitet und finanziell gefördert. Einer der Schwerpunkte der interkommunalen Zusammenarbeit ist der Bereich Freizeit und Mobilität. Aktuell gibt es im Radwegenetz über die Landkreisgrenzen hinaus noch Lücken, aber auch in den jeweiligen Gemeindebereichen besteht mitunter Handlungsbedarf. Wie das vorhandene Potenzial noch besser ausgeschöpft werden kann, soll nun im Rahmen eines Radverkehrskonzepts untersucht werden.

Nach der Sichtung und Auswertung des Istzustands ist der Start des eigentlichen Planungsprozesses angesetzt. In jeder der acht Gemeinden sind Workshops und Abstimmungsgespräche mit den Nachbarkommunen vorgesehen, ebenso wie gemeinsame Radexkursionen und Ortsbegehungen, an denen auch interessierte Bürger teilnehmen können werden. Aufbauend darauf soll ein durchgängiges und schlüssiges Alltags- und Freizeitradwegenetz geplant werden, das auch flächendeckende, dezentrale Radabstellanlagen beinhaltet. Parallel dazu ist beabsichtigt, bisherige Gefahrenstellen und Defizite zu erfassen und Handlungsempfehlungen zur Beseitigung dieser Schwachpunkte und zur Optimierung des Radwegenetzes zu erarbeiten.

Jeder hat sich in den vergangenen Wochen bereits Gedanken gemacht, wie er in diesem Winter Energie einsparen kann. Hier nochmal eine Übersicht, über Maßnahmen, die sich unmittelbar umsetzen lassen:

 

Strom:

  • Licht aus, wenn es nicht mehr benötigt wird
  • Geräte ausschalten oder komplett vom Netz nehmen, wenn diese nicht gebraucht werden (wo möglich Netzschalter nutzen, bei vielen Geräten kann Steckdosenleiste sinnvoll sein)
  • Topf auf den Deckel beim Erwärmen von Speisen
  • Wasch- und Spülmaschine voll beladen
  • Öko-Einstellungen bei Wasch- und Spülmaschine nutzen
  • Waschtemperatur anpassen (nur leicht verschmutze Wäsche wird auch gut bei 30 Grad sauber).
  • Helligkeit beim Computerbildschirm reduzieren (70% ist für das menschliche Auge angenehm)

 

Heizenergie:

  • Türen zu unbeheizten Räumen geschlossen halten
  • Platz vor den Heizkörpern schaffen (sind Heizkörper verstellt, kann die Luft nicht zirkulieren)
  • Rollläden schließen, damit weniger Wärme über die Fenster entweicht
  • Stoßlüften anstelle von Kipplüften
  • Temperatur anpassen, z.B. Thermostate herunterdrehen, wenn man das Haus verlässt
  • Überprüfen, welche Temperatur in welchem Raum benötigt wird. Schlafzimmer und Flur können in der Regel mit geringerer Temperatur geheizt werden. Aber auch im Wohnzimmer kann die Temperatur ggf. reduziert werden, wenn die Bewohner sich in warmen Socken und Pullovern wohlfühlen.
  • Warmwasser sparen, z.B. kürzere Duschzeit, Haare am Badewannenrand waschen statt komplett zu Duschen, Duschtemperatur reduzieren oder Nutzung von wassersparenden Duschköpfen und Perlatoren

 

Benzin/Diesel:

  • Kurze Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen
  • Tempo reduzieren & vorausschauend fahren
  • Fahrgemeinschaften bilden
  • ÖPNV nutzen

 

Beratung & Information zu Energiesparmaßnahmen, die mit Investitionen verbunden sind, z.B. Dämmung & Heizungstausch, erhalten Sie im Rahmen der Energieberatungsangebote des Landratsamtes Augsburg.
Bei Interesse melden Sie sich unter der 0821 3102-2222.

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Jahr 2023 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Hierfür werden ab sofort 13 000 Haushalte in Bayern gesucht. Mitmachen lohnt sich. Man kann nach erfolgter Teilnahme eine Prämie von mindestens 100 Euro erhalten. Zudem liefert die EVS wichtige Daten für politische Entscheidungen zum Bürgergeld und der Inflationsrate. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?“, diese Erhebung klingt ähnlich, ist aber grundverschieden.

Dateneingabe jetzt auch digital mit einer App möglich

Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können.

Die Angaben können in einer App ganz bequem von Zuhause oder unterwegs eingetragen werden. Die App wurde speziell für die EVS entwickelt und auf den Bedarf der Erhebung angepasst. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.

Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate

Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das geplante Bürgergeld.

Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.

Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten

Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“ Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach dem Zufallsverfahren darüber hinaus für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Datenschutz und Geheimhaltung

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Hinweise:

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

Mithilfe des interaktiven Konsumvergleichs können Sie Ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnittswerten anderer Haushalte vergleichen: www.konsumvergleich.de.

Videos zur EVS 2023:

Ergebnisse der letzten EVS 2018 sind auf der Themenseite Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen des Statistischen Bundesamts verfügbar.

Weitere Auskünfte gibt gerne das EVS-Team des Bayerischen Landesamts für Statistik. Telefonisch: 0800 57 57 001 oder per E-Mail: evs2023@statistik.bayern.de.

Weiterführende Informationen

Kontakt zum EVS-Team

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86853 Langerringen

Kontakt

Telefon: 08232 9603–0
Fax: 08232 9603-21
Störung Wasser/Kanal: 0170 7950397

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verringern, vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin unter 08232 9603-11.

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie das Rathaus telefonisch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außer Freitagnachmittag!

Die Öffnungszeiten der Postagentur sind identisch der Öffnungszeiten für das Rathaus, also 
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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