!!!Wichtig ist nach wie vor, bis auf weiteres

im gesamten Gemeindegebiet das seitens des

Staatlichen Gesundheitsamts ausgesprochene

Abkochgebot zu beachten!!!

 

Wichtige Informationen des Staatlichen Gesundheitsamtes:

Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Bereiche empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

 

Das Abkochgebot gilt bis zur Aufhebung durch die Behörde, mit der frühestens(!) Mitte der nächsten Woche zu rechnen ist. Wir informieren Sie, sobald die Aufhebung erfolgt ist und bitten darum, alle mit der eingeschränkten Trinkwasserversorgung einstweilen verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an: 08232/9603-33 (Umleitung auf 0821 6500-6655).

 

2025 Wasserversorgung 7

2025 Wasserversorgung

 

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QR-Code scannen oder unter folgendem Link:

https://forms.office.com/e/VNmF0nj4Un

 

 

Die Filiale der Deutschen Post wird dauerhaft zum 30.06.2025 geschlossen.

Wir sind somit noch bis Freitag, 27.06.2025 für Sie da.

Keine vorläufigen Ausweisdokumente.docx

Doppelhaushälften bzw. ein Einfamilienhaus und Wohnungen im Bauherrenmodell

Die Gemeinde Langerringen beabsichtigt den Verkauf von vier bis fünf Wohnbaugrundstücken in den Baugebieten „Östlich der Hurlacher Straße“ zur Bebauung mit Doppelhaushälften bzw. einem Einfamilienhaus.

 

Für eine separate Vergabe gesucht werden weiterhin auch Interessenten, die sich vorstellen können, gemeinsam ein Grundstück im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ von der Gemeinde zu erwerben, um darauf gemeinsam als Bauherrengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 8 bis 10 unterschiedlich großen Wohnungen zu bauen. Jede Wohnung steht später dann im Eigentum jeweils einer Partei (Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG). Neu ist hier, dass sich auch bewerben kann, wer seine künftige Wohnung nicht selbst beziehen, sondern vermieten will. Dann wäre für den Grundstücksanteil aber wahlweise ein um € 150,00 je Quadratmeter höherer Grundstückspreis zu bezahlen oder aber der Gemeinde für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit das Recht einzuräumen, den bzw. die jeweiligen Mieter zu einer auf ca. € 10,00 je Quadratmeter Wohnfläche gedeckelten Miete zu benennen bzw. zu bestimmen. Bevorzugt werden allerdings stets Selbstnutzer.

Der Bebauungsplan ist auf der Homepage der Gemeinde unter

www.langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene/

einsehbar.

 

Die Vergabekriterien für jede Form der Vergabe einschließlich der Bedingungen des Verkaufs und alle Unterlagen für die Bewerbung sind hier abrufbar:

Download

„Grundsätze für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 16.02.2023 samt Anlagen“

"Bewerbungsbogen vom 16.02.2023 und 31.10.2024

„Hinweise zur Datenverarbeitung und Einwilligung 16.02.2023“

„Bestätigung Verein-Institution-Organisation-FFW 16.02.2023“

„Auswertungsbogen 16.02.2023“

Interessenten fürs Bauherrenmodell bewerben sich mit denselben Formularen und Unterlagen. Es gelten allerdings gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates vom 31.10.2024 und 06.02.2025 davon abweichend die vorstehend erläuterten Sonderregelungen zu den Konditionen.

 

Interessenten können sich ab sofort bis einschließlich zum 03. Juli 2025 mit den geforderten Unterlagen originalschriftlich (per Post, maßgeblich ist der Posteingang) bei der Gemeinde Langerringen bewerben. Andersartige Bewerbungen (z. B. ohne die vorgeschriebenen Formulare bzw. nicht originalschriftlich, sondern per Email, telefonisch o. ä.) werden nicht berücksichtigt. Ab dem 04.07.2025 erfolgen die Auswertung der Bewerbungen, die Vergabe der einzelnen Wohnbaugrundstücke für Doppelhaushälften bzw. die weitere Abstimmung mit sämtlichen Interessenten zur Vorbereitung des Bauherrenmodells nach den Vergabekriterien sowie der entsprechende Verkauf.

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Die Teilnahme dauert nur 5 bis 10 Minuten!

Jugendliche (12 bis 25 Jahre)
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Erwachsene (ab 26 Jahre)
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