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für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und NEU: Wohnungen im Bauherrenmodell

Die Gemeinde Langerringen beabsichtigt den Verkauf der beiden letzten zwei Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ zur Bebauung mit Doppelhaushälften in der Weise, dass der Verkauf nur erfolgt, wenn sich im Verfahren unterschiedliche Erwerber für beide Grundstücke finden.

 

Neu:

Für eine eigene Vergabe gesucht werden weiterhin auch Interessenten, die sich vorstellen können, gemeinsam ein Grundstück im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ von der Gemeinde zu erwerben, um darauf gemeinsam als Bauherrengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 8 bis 10 unterschiedlich großen Wohnungen zu bauen. Jede Wohnung steht später dann im Eigentum jeweils einer Partei (Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG). Neu ist hier, dass sich auch bewerben kann, wer seine künftige Wohnung nicht selbst beziehen, sondern vermieten will. Dann wäre für den Grundstücksanteil aber wahlweise ein um € 150,00 je Quadratmeter höherer Grundstückspreis zu bezahlen oder aber der Gemeinde für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit das Recht einzuräumen, den bzw. die jeweiligen Mieter zu einer auf ca. € 10,00 je Quadratmeter Wohnfläche gedeckelten Miete zu benennen bzw. zu bestimmen. Bevorzugt werden allerdings stets Selbstnutzer.

 

Der Bebauungsplan ist auf der Homepage der Gemeinde unter

www.langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene/

einsehbar.

 

Die Vergabekriterien für jede Form der Vergabe einschließlich der Bedingungen des Verkaufs und alle Unterlagen für die Bewerbung sind hier abrufbar:

Download

„Grundsätze für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 16.02.2023 samt Anlagen“

"Bewerbungsbogen vom 16.02.2023 und 31.10.2024

„Hinweise zur Datenverarbeitung und Einwilligung 16.02.2023“

„Bestätigung Verein-Institution-Organisation-FFW 16.02.2023“

„Auswertungsbogen 16.02.2023“

Interessenten fürs Bauherrenmodell bewerben sich mit denselben Formularen und Unterlagen. Es gelten allerdings gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates vom 31.10.2024 und 06.02.2025 davon abweichend die vorstehend erläuterten Sonderregelungen zu den Konditionen.

 

Interessenten können sich ab sofort bis einschließlich zum 03. März 2025 mit den geforderten Unterlagen originalschriftlich (per Post, maßgeblich ist der Posteingang) bei der Gemeinde Langerringen bewerben. Andersartige Bewerbungen (z. B. ohne die vorgeschriebenen Formulare bzw. nicht originalschriftlich, sondern per Email, telefonisch o. ä.) werden nicht berücksichtigt. Ab dem 04.03.2025 erfolgen die Auswertung der Bewerbungen, die Vergabe der einzelnen Wohnbaugrundstücke für Doppelhaushälften bzw. die weitere Abstimmung mit sämtlichen Interessenten zur Vorbereitung des Bauherrenmodells nach den Vergabekriterien sowie der entsprechende Verkauf.

für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und NEU: Wohnungen im Bauherrenmodell

Die Gemeinde Langerringen beabsichtigt den Verkauf der beiden letzten zwei Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ zur Bebauung mit Doppelhaushälften in der Weise, dass der Verkauf nur erfolgt, wenn sich im Verfahren unterschiedliche Erwerber für beide Grundstücke finden.

 

Neu:

Für eine eigene Vergabe gesucht werden weiterhin auch Interessenten, die sich vorstellen können, gemeinsam ein Grundstück im Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ von der Gemeinde zu erwerben, um darauf gemeinsam als Bauherrengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 8 bis 10 unterschiedlich großen Wohnungen zu bauen. Jede Wohnung steht später dann im Eigentum jeweils einer Partei (Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG). Neu ist hier, dass sich auch bewerben kann, wer seine künftige Wohnung nicht selbst beziehen, sondern vermieten will. Dann wäre für den Grundstücksanteil aber wahlweise ein um € 150,00 je Quadratmeter höherer Grundstückspreis zu bezahlen oder aber der Gemeinde für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit das Recht einzuräumen, den bzw. die jeweiligen Mieter zu einer auf ca. € 10,00 je Quadratmeter Wohnfläche gedeckelten Miete zu benennen bzw. zu bestimmen. Bevorzugt werden allerdings stets Selbstnutzer.

 

Der Bebauungsplan ist auf der Homepage der Gemeinde unter

www.langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene/

einsehbar.

 

Die Vergabekriterien für jede Form der Vergabe einschließlich der Bedingungen des Verkaufs und alle Unterlagen für die Bewerbung sind hier abrufbar:

Download

„Grundsätze für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 16.02.2023 samt Anlagen“

"Bewerbungsbogen vom 16.02.2023 und 31.10.2024

„Hinweise zur Datenverarbeitung und Einwilligung 16.02.2023“

„Bestätigung Verein-Institution-Organisation-FFW 16.02.2023“

„Auswertungsbogen 16.02.2023“

Interessenten fürs Bauherrenmodell bewerben sich mit denselben Formularen und Unterlagen. Es gelten allerdings gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates vom 31.10.2024 und 06.02.2025 davon abweichend die vorstehend erläuterten Sonderregelungen zu den Konditionen.

 

Interessenten können sich ab sofort bis einschließlich zum 03. März 2025 mit den geforderten Unterlagen originalschriftlich (per Post, maßgeblich ist der Posteingang) bei der Gemeinde Langerringen bewerben. Andersartige Bewerbungen (z. B. ohne die vorgeschriebenen Formulare bzw. nicht originalschriftlich, sondern per Email, telefonisch o. ä.) werden nicht berücksichtigt. Ab dem 04.03.2025 erfolgen die Auswertung der Bewerbungen, die Vergabe der einzelnen Wohnbaugrundstücke für Doppelhaushälften bzw. die weitere Abstimmung mit sämtlichen Interessenten zur Vorbereitung des Bauherrenmodells nach den Vergabekriterien sowie der entsprechende Verkauf.

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